S  A  T  Z  U  N  G

HSV – FAN – CLUB „DIE BLAUEN CELLER“ von 1994

 

1.0.0.   Der Fan – Club

1.1.0.   Die Clubfarben sind blau, weiß, schwarz.

1.2.0.   Der HSV – FAN – CLUB „DIE BLAUEN CELLER“ dient der vollen     

            Unterstützung des HAMBURGER SPORT VEREINS e.V.!

1.3.0.   Das Geschäftsjahr endet und beginnt mit dem Kalenderjahr.

2.0.0.   Rechte / Pflichten u. Bedingungen für Mitglieder

2.1.0.   Gewalt und Vandalismus sowie sexuelle Übergriffe / Tätlichkeiten werden

           mit dem sofortigen Ausschluss bestraft.

2.1.1.   Der Fanclub weißt darauf hin, dass das Bekleben von öffentlichen Gegenständen und Gebäuden sowie fremdem Privateigentum eine Straftat ist. Käufer von Aufklebern der „Blauen Celler“, welche jene unerlaubter Weise anbringen, haften persönlich für den entstandenen Schaden.

2.2.0.   Ein Austritt aus dem Fanclub ist jederzeit möglich. Zuviel gezahlte

           Beiträge werden erstattet; offene Beiträge sind zu begleichen.

2.3.0.   Nach dem Austritt erlischt der Anspruch auf die bis zum Austritt

           eingezahlten Beiträge.

3.0.0.   Beiträge und Verwendungen

3.1.0.   Die Monatsbeiträge teilen sich wie folgt auf:

·         Schüler und Arbeitslose            3,00 Euro 

 +  Auszubildende und Rentner       4,50 Euro

·         Vollberufstätige                        6,00 Euro 

 +  Familienmitgliedschaft               10,00 Euro

·         Passiv                                      12,00 Euro (jährlich)

3.2.0.     Zahlung der Beiträge

a.          Monatlich: Die Beiträge sind monatlich per Dauerauftrag auf das Fanclub Konto zu entrichten.

b.         Quartalsweise: Die Beiträge sind zum Anfang des Quartals auf das Fanclub Konto zu entrichten.

c.          Jährlich: Die Beiträge sind bis spätestens Ende März des Jahres auf das Fanclub Konto zu entrichten.

3.3.0.    Mitglieder mit Zahlungsrückstand haben keinen Anspruch auf

            Leistungen aus der Fanclubkasse!

3.3.1.    Passiv Mitglieder haben keinen Anspruch auf Leistungen aus der

            Fanclubkasse.

3.4.0.   Die Einnahmen aus Beiträgen und Verkäufen von Fanartikeln werden für

           den Betrieb des Fanclubs, sowie für Fahrten und Feierlichkeiten

            verwendet.

4.0.0.   Jahreshauptversammlung

4.1.0.   Es gibt eine Jahreshauptversammlung im (Kalender-) Jahr. Jene wird

           möglichst im Januar abgehalten.

4.2.0.   Einwände, Gesuche, Vorschläge etc. können in der

            Jahreshauptversammlung eingebracht werden. Bei einer Änderung muss

            eine 2/3 Mehrheit gegeben sein.

4.3.0.   Um sich für einen Posten im Vorstand zu bewerben ist eine einfache

           Mehrheit nötig.

5.0.0.   Kassenprüfung

5.1.0.   Auf der Jahreshauptversammlung werden 2 Kassenprüfer gewählt. Jene

           überprüfen nach Ablauf des Geschäftsjahres die Kasse inkl. der

           Buchungsvorgänge und entlasten nach positivem Verlauf den Vorstand.

6.0.0    Kartenbestellungen / Buchung von Bustouren / Kartenausleihe

6.1.0.   Bestellung von Karten / Abnahmepflicht

Über den Fanclub oder seine Mitglieder bestellte Karten müssen auch bei Nichtnutzung bezahlt werden. Ein Bestellrücktritt ist nach Versand der Karten vom HSV nicht möglich! Ausnahme: Der Besteller hat einen Käufer, der die Kosten für die Karte komplett übernimmt.

6.2.0.   Zusagen und Absagen zu Spielbesuchen, Bustouren oder Veranstaltungen sowie Kartenbestellungen müssen persönlich an die planende Person übermittelt werden. Dies hat per Email (mit Lesebestätigung) oder per persönlichem Anruf zu erfolgen! Die Absage der Teilnahme entbindet nicht von der Pflicht, die bestellte(n) Karte(n) / Busfahrt bezahlen zu müssen, wenn jene nicht anderweitig verkauft werden kann!!!

6.3.0.   Verleih von Dauerkarten

Wer sich von einem Fanclub Mitglied eine Dauerkarte leiht, muss jene auch im Falle einer Nichtnutzung in jedem Fall bezahlen. (Pro Spiel aktuell 12,00 Euro für eine Stehplatzkarte) Durch die Ausleihe ist die Dauerkarte für andere Interessenten blockiert; der Besitzer hat so keine Möglichkeit, die Karte jemand anderem anzubieten.

7.0.0.   Ausschluss

7.1.0.   Der Ausschluss eines Mitglieds kann erfolgen,

a)       wenn ein Mitglied gegen die Satzung und Interessen des Fanclubs verstoßen hat.

b)      wenn ein Mitglied seinen dem Club gegenüber eingegangenen Zahlungsverpflichtungen trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachgekommen ist. (Status Box im Rundschreiben = Rechnung / Mahnung)

7.2.0.   Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands.

 

 

 

Geändert am 30.01.2018                      Der Vorstand